Kopfgeld

Kopfgeld (auch Kopfprämie) ist – der ursprünglichen Bedeutung nach – das Geld, das jemand erhält, der eine bestimmte Person tötet, lebend beibringt oder sachdienliche Hinweise zur Ergreifung erbringt. Es handelt sich hierbei um eine Belohnung für den Überbringer. Kopfgeld wird meist im Zusammenhang mit Verbrechen oder vermissten Personen ausgesetzt. Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung loben in Deutschland und Österreich die zuständige Staatsanwaltschaft, ein Landeskriminalamt, Privatleute oder Unternehmen eine Belohnung aus. Als Hinweisgeber gelten in der Regel keine Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.


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